Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen dem Verkäufer (Sherpa Watches GmbH, Bommershöfer Weg 41, 40670 Meerbusch, info@sherpawatches.com, Tel. 02159-8152230) und dem Käufer (kann sowohl ein Verbraucher iSd §13 BGB als auch ein Unternehmer iSd §14 BGB sein) abgeschlossenen Verträge. Falls der Käufer Unternehmer ist, gelten dessen Einkaufsbedingungen nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Im Übrigen wird der Geltung abweichenden fremden AGB widersprochen. Diese AGBs gelten gegenüber Unternehmern im Übrigen für per Telefon, Fax, Brief oder E-Mail nach Vertragsschluss übermittelte Zusätze, Änderungsaufträge oder zukünftige Vertragsschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden. Die jeweils gültigen AGB können von der Homepage https://sherpawatches.com/agb/ heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Nach Vertragsschluss steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Für das Widerrufsrecht gelten die folgenden Regelungen: Widerrufsbelehrung (sherpawatches.com)
Die gezeigten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versand- bzw. Lieferkosten innerhalb der Europäischen Union (EU).
Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) wird die Mehrwertsteuer des Landes berechnet, in das geliefert wird. Für Lieferungen außerhalb der EU entfällt die Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen außerhalb der EU fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an. Details hierzu können Sie bei Ihrer regionalen Zollbehörde erfahren.
Wenn Sie den von Ihnen zu zahlenden Gesamt-Kaufpreis nicht zeitgerecht entrichten, geraten Sie in Verzug mit Ihrer Gegenleistung. Aus diesem Grund sind Sie als Verbraucher dann zur Zahlung des Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz und als Unternehmer zur Zahlung des Verzugszinses in Höhe von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor.
Wenn Sie ihre Bestellung bei uns als Unternehmer vornehmen, gilt folgendes: Bis zur vollständigen Erfüllung aller aus unserer laufenden Geschäftsbeziehung stammender Forderungen behalten wir uns das Recht vor, weiter Eigentümer der Kaufsache zu bleiben. Damit sind eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an den in unserem Eigentum stehenden Kaufsachen ausgeschlossen.
Sie sind berechtigt die Kaufsachen im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, welche Sie im Gegenzug aus dem Weiterverkauf erlangen. Wir nehmen diese Abtretung an. Gleichzeitig ermächtigen wir Sie zur Einziehung der Forderung. Für den Fall, dass Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nicht nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, die Forderungen selbst einzuziehen.
Auf Verlangen geben wir die uns zustehende Sicherheit frei, wenn der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die freizugebende Sicherheit auszuwählen liegt einzig und allein unserem Ermessen.
(2.1) Der Unternehmer hat die gelieferte Ware, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. §377 HGB bleibt unberührt. Diese Ziffer gilt auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB.
(2.2) Erweist sich die Ware als mangelhaft, ist der Verkäufer unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Unternehmers berechtigt, die Art der Nichterfüllung zu bestimmen. Der Verkäufer ist berechtigt, den Mangel je nach Art des Mangels und der sonstigen Umstände auch mehrmals im Wege der Nacherfüllung (mit bis zu drei Versuchen) zu beseitigen. Diese Ziffer gilt nicht im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach §478 BGB.
(2.3) Die Verjährung von Mängelansprüchen einschließlich der Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr, soweit nicht das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr.2 sowie 634a Abs. 1 Nr. 2 1. Alt. BGB längere Fristen vorschreibt. Diese Ziffer gilt auch nicht im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach §478 BGB, für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder durch seine Erfüllungsgehilfen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung i.Ü. nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der ggfs. unwirksamen / undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die in rechtlich zulässiger Weise dem rechtlich und wirtschaftlich Gewolltem möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.
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